Informationen

Freie Fahrt - mit KONUS gratis durch den Schwarzwald

schwarzwaldmithund.de

Das gibt es nur im Schwarzwald:
die KONUS-Gästekarte.
Der Name ist etwas gewöhnungsbedürftig, die Wirkung enorm. Wer beim Einsteigen in Bus oder Bahn die KONUS-Gästekarte vorzeigt, hat damit freie Fahrt für sich und seine Miturlauber in sechs Verkehrsverbänden im mittleren und südlichen Schwarzwald.

Mehr als 4000 Gastgeber in unserer Ferienregion ermöglichen ihren Gästen die freie Fahrt mit Bus und Bahn. Bei Ihrer Anmeldung in folgenden Urlaubsorten im Schwarzwald erhalten Sie von ihrem Gastgeber die KONUS-Gästekarte (Kurkarte), die Sie gleich als Fahrschein nutzen können.


Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen
zur KONUS-Gästekarte:

Neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbände gelten für die Nutzung der KONUS-Gästekarte folgende Bedingungen:

1. 
KONUS gilt ausschliesslich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet, siehe Übersichtskarte, (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE sowie Bergbahnen).

2. 
Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.

3. 
Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.

4. 
KONUS gilt ausschliesslich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbände.

5. 
KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.


 


 

6. 
Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.

7. 
Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus.

8. 
Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Kurverwaltung / Tourist-Information, im Rathaus vor.

9. 
KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (nicht zur Anreise).

10. 
Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbänden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Kurverwaltungen oder im Internet unter www.konus-schwarzwald.info . Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten.

Bei Verstössen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- € zu entrichten.


Teilnehmende Verkehrsververbände:

TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH www.ortenaulinie.de

Verkehrsverbund Rottweil GmbH www.vvr-info.de

Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH www.rvf.de

Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH www.v-s-b.de

Waldshuter Tarifverbund GmbH www.wtv-online.de